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Weitere Informationen zum Wohnheim für Studierende

Kontakt

Wohnheim für Studierende
Bieberstraße 1
20146 Hamburg

Tel.: 040 / 44 78 49
Fax: 040 / 41 46 96 67
E-Mail: drkstudwohnheim@lv-hamburg.drk.de

Ausstattung/Freizeit

Waschbecken, TV-Anschluss, Telefonanschluss und Internet sind in allen Zimmern vorhanden. Gemeinsam genutzt werden können im Keller des Hauses ein Gemeinschaftsraum, zwei Gemeinschaftswaschmaschinen und ein Gemeinschaftswäschetrockner mit Münzautomaten sowie ein Wäschetrockenplatz. Fahrradabstellplätze sind im Keller, im Innenhof des Hauses und vor dem Haus vorhanden. Eigene Parkmöglichkeiten für PKW sind nicht vorhanden.

Vergabekriterien

Wohnberechtigt sind deutsche und ausländische Studierende, die an der Universität Hamburg (UHH), an der HafenCity Universität (HCU), an der Technischen Universität (TUHH), an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW), an der Hochschule für bildende Künste (HFBK), an der Hochschule für Musik und Theater (HfMT), oder an der Bucerius Law School immatrikuliert sind.

Anträge von Studierenden, die in Forschungs- und sonstigen hochschulnahen Einrichtungen beschäftigt sind oder das 30. Lebensjahr vollendet haben, können unter sozialen Gesichtspunkten nur nachrangig berücksichtigt werden. Studierende über 35 Jahre werden grundsätzlich nicht aufgenommen.

Aufnahmeantrag

Einen Aufnahmeantrag können Sie sich bei der Heimverwaltung persönlich abholen oder hier als PDF-Datei downloaden. Der ausgefüllte Antrag ist eine Selbstauskunft und muss mit einem tabellarischen Lebenslauf mit Bild, einer Begründung, warum Sie im DRK Wohnheim für Studierende wohnen möchten, einer Kopie des Personalausweises/ Reisepasses, der Immatrikulationsbescheinigung, dem Einkommensnachweis und wenn Rücksendung gewünscht, mit einem an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag spätestens zwei Monate vor Semesterbeginn bei der Heimverwaltung vorliegen.

Gästezimmer

Das DRK Wohnheim für Studierende verfügt über Gästezimmer. Studierende, die ein Praktikum absolvieren, können vorübergehend ein Zimmer mieten, ebenso ausländische Studierende, die beim Studienkolleg vorbereitende Kurse für das Studium absolvieren. Die Vermietung ist nur für volle Monate möglich. 

Antrag als PDF-Datei downloaden


Untervermietung


Unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit nach Absprache mit der Heimverwaltung, Ihre Zimmer unter zu vermieten, diese werden nicht von der Heimverwaltung vergeben, müssen aber von ihr genehmigt werden. Ein Zimmer kann für maximal drei Monate untervermietet werden. Die Zimmer werden nur an Studierende vermietet, die an einer in- oder ausländischen Hochschule immatrikuliert sind.

Heimverwaltung


Unabhängig davon, ob Sie nach einem längeren Wohnplatz oder nach einem Gästezimmer im DRK Wohnheim für Studierende suchen, ist die Heimverwaltung zuständig für: