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Vergabeverfahren schwächt Ehrenamt und Katastrophenschutz in Hamburg

Im Oktober 2019 hat die Bürgerschaft ein neues Rettungsdienstgesetz für Hamburg beschlossen. Die Verantwortung sowie alle maßgeblichen Entscheidungen der Notfallrettung liegen demnach allein bei der Berufsfeuerwehr, auch die Beauftragung von Hilfsorganisationen, die in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden werden sollen. Doch das derzeitige Vergabeverfahren des Senats sieht für die Hilfsorganisationen eine nur noch stark eingeschränkte Beteiligung an der Notfallrettung bei Großveranstaltungen vor.