Unsere Stiftungssatzung
Die Satzung der DRK Landesstiftung Hamburg definiert die rechtlichen Grundlagen, den gemeinnützigen Zweck sowie die organisatorische Struktur der Stiftung. Sie beschreibt die Förderung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere die Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Hamburg e. V. und seiner Mitgliedsverbände sowie die Hilfe für Menschen in besonderen Notlagen. Zudem regelt sie die Einbindung in das Deutsche Rote Kreuz, die verbindlichen Grundsätze, die Verwendung der Mittel sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat. Weitere Bestimmungen betreffen das Stiftungsvermögen, die Geschäftsführung sowie Aufsicht und Satzungsänderungen.
Den vollständigen Wortlaut der Satzung finden Sie hier als Download.
Die Vergaberichtlinien der DRK Landesstiftung Hamburg
Die DRK Landesstiftung Hamburg vergibt Fördermittel ausschließlich für satzungsgemäße Projekte. Anträge sind schriftlich mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Die Förderung ist zeitlich begrenzt (max. drei Jahre) und zweckgebunden zu verwenden. Über die Mittel ist ein fristgerechter Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die vollständigen Richtlinien finden Sie hier im verlinkten Dokument.